Während bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Arbeitskraft als solche abgesichert wird, bezieht die Grundfähigkeitsversicherung auf spezifische Fähigkeiten. Welche Fähigkeiten abgedeckt werden, ist Gegenstand des Vertrags. Meistens werden die Fähigkeiten in zwei Gruppen eingeteilt.
In dieser ersten Gruppe fallen folgende Tätigkeiten, bei deren Verlust die Versicherung ausgezahlt wird:
● Sehen
● Sprechen
● Einsatz der Hände
In der zweiten Gruppe fallen alle Tätigkeiten, die mit Bewegung zu tun haben. Für die Auszahlung müssen mindestens drei Fähigkeiten verloren sein. Wer noch sitzen, aber nicht mehr Gehen und hören kann, bekommt dann kein Geld:
● Hören
● Gehen
● Treppen steigen
● Sitzen
● Knien
● Stehen
Mittlerweile gibt es auch Versicherer, bei denen es nur einen Fähigkeitenkatalog gibt und der Verlust einer Fähigkeit für die Auszahlung genügt. Dieses Modell ist wesentlich näher an der Lebensrealität der meisten Menschen und dadurch zu bevorzugen.
Der Vorteil gegenüber der BU-Versicherung liegt in der klareren Definition, was ein Schadensfall genau ist. Die eigentliche Prüfung des Anspruchs geht daher meist schneller, als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dafür liegen die Anforderungen selbst wiederum viel höher. Der Verlust von Sprache als Versicherungsgrund setzt zum Beispiel voraus, kein einziges Wort mehr sprechen zu können. Bei der BU Versicherung wäre die Sprachfähigkeit nur in Bezug auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit relevant.